Schulvereinbarung
Als Basis für ein erfolgreiches Lernen und das gemeinsame Miteinander von Schülern, Eltern und Lehrern an der Oberschule „Herbert Tschäpe“ Blankenfelde-Mahlow haben die Lehrer in Zusammenarbeit mit dem Supervisor und Diplom-Sozialpädagogen Martin Baumgartner-Kuschel und Frau Amrhein gemeinsam mit den Eltern- und Schülervertretern der einzelnen Klassen diese Schulvereinbarung verfasst und in der Schulkonferenz mehrheitlich beschlossen.
Auf den ersten Blick wirkt die Schulvereinbarung sehr umfangreich, beinhaltet jedoch hauptsächlich zwei Kernpunkte:
- a) Regeln, die zwischen Schülern, Eltern und dem Schulpersonal benötigt werden, um ein friedliches, erfolgreiches und gemeinsames Lernen zu gewährleisten.
- b) Wir haben ein einheitliches System von Konsequenzen im Falle des Fehlverhaltens von Schülern erarbeitet. Bisher hatte jeder Lehrer sein eigenes System, um den Jugendlichen aufzuzeigen, dass sie etwas falsch gemacht haben. Diese Vereinheitlichung ist ein System aus gelben und roten Karten, ähnlich den Karten beim Fußball.
Gerade Ihnen als Eltern soll die Vereinbarung helfen, Ihren Kindern zu Hause die Regeln des Verhaltens und Lernens an der Schule bei Bedarf in schriftlicher Form vor Augen führen zu können. Ihre Kinder unterschreiben „symbolisch“ ihren ersten pädagogischen „Vertrag“ und lernen so den ersten Umgang mit „vertraglichen Verpflichtungen“ kennen.
Auch das häufige Argument der Jugendlichen an die Eltern „ das wusste ich nicht“ oder „das hat mir keiner gesagt“, kann durch das Nachlesen im Vertrag im Handumdrehen entkräftet werden.
Lösungs- und ressourcenorientiertes Erziehungskonzept der Oberschule „Herbert Tschäpe“ Blankenfelde-Mahlow
Grundlagen unserer pädagogischen Haltung und Arbeit
Das Lernen von grundlegenden Fähigkeiten für das Zusammenleben und Lernen ist uns als LehrerInnen der Oberschule „Herbert Tschäpe“ Blankenfelde-Mahlow genauso wichtig, wie das Vermitteln von Unterrichtsinhalten. Wir sind davon überzeugt, dass in unserer modernen Gesellschaft die sozialen Kompetenzen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Schüler müssen gestärkt werden, um den Anforderungen der sich ständig in Umbau befindenden Gesellschaft gerecht zu werden. Wir als Schule haben den Auftrag, die Jugendlichen zu befähigen, die demokratischen Grundwerte und die normativen Vorgaben kennen zu lernen und sie handelnd anzuwenden. Hierbei beziehen wir uns auf Inhalte des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Sek I.-Verordnung in der aktuellen Fassung. Damit das Zusammenleben funktioniert, braucht es im Großen wie im Kleinen einen klaren Rahmen. Jugendliche fühlen sich sicher und geschützt, wenn wir verlässliche Regeln aufstellen und darauf achten, dass sie von allen eingehalten werden. Jeder Mensch wünscht sich einen wertschätzenden und respektvollen Umgang. Wir, die Erwachsenen, sind es, die unsere Kinder und Jugendlichen im Sinne ihrer Rechte auf Unversehrtheit und freie Entfaltung begleiten. Daraus ergeben sich für uns folgende pädagogische Handlungsmaxime:
Bei Verletzung unserer Grundregeln werden wir die Jugendlichen auf die Regelverletzung hinweisen und sie unterstützen, aus den zurückliegenden Konflikten und Problemen zu lernen. Konflikte werden durch das Aushandeln von Erziehungsvereinbarungen bewältigt. Mit dieser Schulvereinbarung sollen die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung der Eltern, der Lehrer und der Sozialarbeiterin in die Lage versetzt werden, ihre Probleme zu lösen. Grundelement ist die Entwicklung konkreter positiver Verhaltensziele, die in einem Gespräch entwickelt und mit einer Vereinbarung zwischen Schülern, Lehrern und den Eltern besiegelt werden. Diese individuellen Erziehungsvereinbarungen werden in ein gestuftes Programm, kurz Stufenprogramm, eingebunden, weiterentwickelt, modifiziert und beziehen sich in aufeinander aufbauenden Schritten auf Fehlverhalten der Schüler.
Dieses pädagogische Handeln:
– soll vermeiden, dass die Vereinbarungen unbeachtet bleiben.
– soll helfen, dass den Schülern, die sich nicht an die Vereinbarungen halten, Grenzen gesetzt werden.
– soll den Schülern Hilfen bieten, wo sie sie benötigen.
– soll für alle Beteiligten Transparenz und Gleichbehandlung schaffen.
Zur Entwicklung der Vereinbarungen ist unser Gesprächsführungskonzept so angelegt, dass sowohl Lehrer, Schüler als auch Eltern kooperativ an der Problemlösung beteiligt sind, daran aktiv arbeiten und Verantwortung tragen. Die Erziehungsvereinbarungen werden eingebettet in ein Gesamtkonzept von Vereinbarungen, zu dem insbesondere auch die folgende Schulvereinbarung gehört, die verbindlich für alle den Schulalltag regelt.
Bei uns an der Oberschule „Herbert Tschäpe“ Blankenfelde-Mahlow werden Konflikte als Möglichkeit betrachtet, miteinander ins Gespräch zu kommen, Lösungen zu suchen und damit demokratisches Verhalten einzuüben. Das dazu entwickelte Verfahren ist nicht zuletzt ein wichtiger Schritt zur Gewaltprävention und ein zentrales Element für die sich entwickelnde „erziehende Schule“.
Die Schulvereinbarung
Die Oberschule „Herbert Tschäpe“ Blankenfelde-Mahlow ist eine Lern- und Lebensgemeinschaft, in der jeder das Recht auf rücksichtsvolle, tolerante und verständnisvolle Behandlung durch seine Mitmenschen hat. Damit das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft funktioniert, brauchen wir klare Regeln und Vereinbarungen, an die sich alle halten. Allgemeine Wertvorstellungen, die für unsere Schule gelten, sind in Gesetzen und Verordnungen festgehalten und werden in unserer Gesellschaft als selbstverständlich vorausgesetzt. Unsere Schule soll ein ganztägiger Lern- und Lebensort sein, an dem sich alle wohl fühlen. Um dieses zu gewährleisten, legen wir folgende Vereinbarungen in unserem Schulvertrag fest:
- Gegenseitige Wertschätzung
Alle am Schulleben beteiligten Personen behandeln einander wertschätzend. Wir akzeptieren uns so, wie wir sind, unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Meinung und Fähigkeiten.
- Gewaltlosigkeit
Wir lösen unsere Konflikte friedlich. Gewalt fängt schon mit Worten an, denn Beschimpfungen und Beleidigungen sind der Anfang vieler Auseinandersetzungen im Alltag. Wo Gewalt oder Gewaltandrohung geschieht, auch wenn es scheinbar nur zum Spaß ist, hat jeder die Pflicht, jemanden zum Schutz der Betroffenen um Hilfe zu bitten.
- Hilfsbereitschaft
Wir helfen uns gegenseitig, nehmen die Probleme der Anderen ernst und binden alle in die Gemeinschaft ein. Wir schauen hin und handeln, wenn jemand unsere Hilfe braucht.
- Verantwortung
Wir tragen Verantwortung für uns selbst und füreinander. Wir achten auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Arbeitsplätzen, mit unseren Lernorten und mit unseren eigenen und den uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien.
Lehrkräfte, Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte wirken gemeinsam an den Beschlüssen unserer Schule in Konferenzen und Gremien mit. Deshalb werden auch alle gemeinsam gefassten Beschlüsse von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft getragen und eingehalten, auch wenn der Einzelne möglicherweise persönlich nicht mit dieser Entscheidung einverstanden ist.
Grundrechte von Schülern, Lehrkräften und Eltern/ Erziehungsberechtigten
- Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und bringt die Bereitschaft mit, diesen zu ermöglichen.
- Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und bringt die Bereitschaft mit, diesen nach besten Möglichkeiten zu gestalten.
- Jedes Elternteil/jeder Erziehungsberechtigte hat das Recht auf Informationen über den Schulalltag und Transparenz der Unterrichtsprozesse und nimmt aktiv am Schulleben des Kindes teil.
Verpflichtungen von Schülern, Lehrkräften und Eltern/Erziehungsberechtigten
Eltern/Erziehungsberechtigte
Ich verpflichte mich,…
- meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung der Kinder wahrzunehmen.
- das Schulleben meines Kindes aktiv und interessiert zu begleiten.
- meinem Kind mit Verständnis und Hilfe bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zur Seite zu stehen.
- darauf hinzuwirken, dass mein Kind die Regeln der Schule einhält und in Ausnahmesituationen umgehend mein Kind in der Schule zu konsultieren oder abzuholen, um mit ihm zu sprechen.
- die Regelung zum Umgang mit Handys und elektronischen Medien zu respektieren und alle notwendigen Telefonate während der Schulzeit über das Sekretariat zu tätigen.
- im Rahmen meiner Möglichkeiten an Schulaktivitäten und Elternabenden teilzunehmen.
- Hinweise zu akzeptieren und selber so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt wird.
- mich an das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz bezüglich des Konsums von Nikotin, Alkohol und Drogen zu halten.
- mich an den geltenden Waffenerlass sowie an das Verbot des Tragens und Darstellens verfassungsfeindlicher Symbole zu halten.
Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen ist im Interesse des Kindes ein verpflichtendes Gespräch im Rahmen des Stufenmodells mit der Klassenleitung und/oder der zuständigen Lehrkraft zu führen.
Schülerinnen und Schüler
Ich verpflichte mich,…
- mich so zu verhalten, dass in der Schule und Klasse ohne Angst gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.
- pünktlich zum Unterricht und zu Schulaktivitäten zu erscheinen.
- im Rahmen meiner Möglichkeiten am Unterricht aktiv teilzunehmen und ihn mitzugestalten.
- alle mündlichen und schriftlichen Aufgaben termingerecht anzufertigen.
- alle erforderlichen Arbeitsmaterialien für den Unterricht mitzubringen.
- Leistungsansprüche ernst zu nehmen und mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zu bemühen, meine Leistung zu halten oder wenn möglich, zu steigern.
- Kritik zu akzeptieren und selber so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt wird.
- das Eigentum anderer, das Schuleigentum und die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien vernünftig zu behandeln.
- alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu respektieren und mich an den Schulvertrag zu halten.
- mich an das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz bezüglich des Konsums von Nikotin, Alkohol und Drogen zu halten.
- mich an den geltenden Waffenerlass, an das Verbot und Darstellen verfassungsfeindlicher Symbole sowie die Arbeitsordnung zur Computernutzung und die Regelung zum Umgang mit Handys und elektronischen Medien zu halten.
- Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen greift unser Stufenmodell und ggf. Maßnahmen des Schulgesetzes (SchG).
Lehrkräfte
Ich verpflichte mich,…
- dafür zu sorgen, dass in der Schule und Klasse gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.
- für einen ungestörten Unterricht und für die Einhaltung der Pausenzeiten zu sorgen.
- alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben rechtzeitig zu stellen.
- meinen Schülern mit Verständnis und Hilfe bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zur Seite zu stehen.
- Rückmeldung zu aktuellen Leistungen zu geben.
- aktiv, kooperativ und transparent mit den Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten.
- Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen ist im Interesse des Kindes ein verpflichtendes Gespräch mit der Klassenleitung, der Elternvertretung, der Beratungslehrkraft und /oder der Schulleitung zu führen.
Grundregeln für den Unterricht:
1. Zu Unterrichtsbeginn habe ich alle Materialien ausgepackt und sitze an meinem Arbeitsplatz.
2. Ich nehme im Raum die Kopfbedeckung ab und ziehe die Jacke aus.
3. Ich befolge die Anweisungen meines Lehrers bzw. meiner Lehrerin.
4. Ich rede und ich kommuniziere so, dass jeder lernen und lehren kann.
5. Ich melde mich im Unterricht und warte, bis ich aufgerufen werde
6. Ich benutze private Medien im Unterricht nur nach Aufforderung.
7. Ich esse in den Pausen und keinesfalls in den Fachräumen.
8. Ich entsorge meinen Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen.
9. Statt zu beleidigen, sage ich, was mich stört und sage, was ich möchte.
10. Ich frage, bevor ich etwas von einem Mitschüler nehme.
Pädagogischer und disziplinarischer Umgang mit Störungen im Klassenverband
(Unterricht) und des Schulbetriebs (Stufenmodell der Konsequenzen)
Dem Konzept zum Umgang mit Störungen liegen grundsätzlich drei Überlegungen zu Grunde:
- ein pädagogisches Handeln auf der Grundlage der Wertschätzung, Gewaltlosigkeit, Hilfsbereitschaft und der Verantwortung im gegenseitigen Miteinander,
- ein Stufenmodell an Konsequenzen, welches klar gegliedert ist und genügend Freiraum für das eigene pädagogische Handeln lässt,
- Es entsteht ein Beziehungsdreieck zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, die jede Gruppe mit ihren Rechten und Pflichten einbindet.
Stufenmodell der Konsequenzen:
- Jede Störung der Grundregeln im Unterricht und im Schulbetrieb wird mit gelben und roten Karten ermahnt und kann bis zur Klassenkonferenz als letzte Maßnahme führen.
- Verstöße gegen den Schulvertrag werden mit einer gelben Karte geahndet, drei gelbe Karten führen zu einer roten Karte. Körperliche Gewalt führt immer direkt zu einer roten Karte.
- Jeder Tag ist ein neuer Anfang: Zwei gelbe Karten an einem Tag verfallen nach Schulschluss.
- Gelbe und rote Karten werden mit der Grundregelnummer im Logbuch vermerkt.
- Entspricht das Verhalten vier Wochen den Grundregeln, erfolgt eine Rückstufung in die nächst niedrigere Stufe.
- Bei schwersten Regelverstößen (Körperliche Gewalt, Verstoß gegen Gesetze) können umgehend Stufen übersprungen und die Klassenkonferenz einberufen werden.
- Das Stufenmodell gilt jeweils für ein Schuljahr.
- Feedbacks über die Erfahrungen mit dem Stufenmodell (Statistik, Erlebnisse, Anregungen) erfolgen in den Elternkonferenzen, bei den Elternabenden, bei individuellen Elterngesprächen und in der Schulkonferenz. Änderungen, bei Bedarf, können in aktiver Zusammenarbeit mit dem Kollegium und der Schulleitung vorgenommen werden.
Stufen | Klassenverband Regelverletzung | Ablauf Interventionsverhalten und Maßnahmen |
---|---|---|
Erinnerung | Erinnerung | Erinnerung an die Regel |
Erste Verwarnung | gelbe Karte | Verwarnung in Form einer gelben Karte (Vermerk in einer je Klasse zentral geführten Liste im Klassenbuch und im Logbuch, in allen Fällen in einer Liste im Lehrerzimmer) |
Zweite Verwarnung | gelbe Karte | 2. Verwarnung in Form einer gelben Karte (Vermerk im Logbuch und in beiden Listen im Klassenbuch/ LZ) |
1. Stufe | 3. gelbe Karte = 1. rote Karte | 1. rote Karte (Vermerk in beiden geführten Listen), Teilnehmer: Schüler – Fachlehrer Gespräch über Verhaltensveränderung. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Vor bzw. nach dem Unterricht am Folgetag. Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte; Elternbrief |
2. Stufe | nach drei weiteren gelben Karten 2. rote Karte | 2. rote Karte (Vermerk im Logbuch und in beiden geführten Listen), Teilnehmer: Schüler, Fachlehrer, Eltern Termin nach Vereinbarung. Gespräch über Verhaltensveränderung mit Gesprächsprotokoll für die Schülerakte. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte |
3. Stufe | nach drei weiteren gelben Karten 3. rote Karte | 3. rote Karte (Vermerk Logbuch und Listen), Teilnehmer: Schüler – Eltern - Fach-und Klassenlehrer - Gespräch über Verhaltensveränderung. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. (Androhung eines Verweises) Nach dem Unterricht am Folgetag. Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte |
4. Stufe | nach drei weiteren gelben Karten 4. rote Karte | 4. rote Karte (Vermerk im Logbuch und in beiden geführten Listen), Teilnehmer: Schüler, Eltern, Fach-und Klassenlehrer, Schulleitung. Termin nach Vereinbarung Gespräch über Verhaltensveränderung mit Gesprächsprotokoll für die Schülerakte, ggf. mit einer Erziehungsmaßnahme*. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Verweis durch den Klassenlehrer Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte |
5. Stufe | nach drei weiteren gelben Karten 5. rote Karte | 5. rote Karte (Vermerk im Logbuch und in beiden geführten Listen), Teilnehmer: Schüler – Klassenkonferenz Gespräch über Verhaltensveränderung. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Nach dem Unterricht am Folgetag. Elternbrief mit Androhung einer Ordnungsmaßnahme bei einer weiteren roten Karte: Androhung einer Ordnungsmaßnahme (temporärer Schulausschluss, Verweis LK) |
6. Stufe | nach drei weiteren gelben Karten 6. rote Karte | 6. rote Karte Lehrerkonferenz mit Ausspruch der Ordnungsmaßnahme nach ordnungsgemäßer Einladung. Teilnehmer: Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitung, Jugendamt, usw. Gespräch über Verhaltensveränderung. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Versetzung in eine Parallelklasse, Antrag auf Verweis von der Schule an die Schulaufsicht |
*Erziehungsmaßnahmen: Arbeitsstunden für die Schulgemeinschaft, Sozialtraining, Wiedergutmachungsleistung (z.B. Zerstörtes reparieren, Verschmutztes reinigen)